Wo Geschäfte gemacht werden, werden Vereinbarungen manchmal nicht eingehalten. Das kann zu inhaltlichen Konflikten führen, aber auch zu Auseinandersetzungen über Rechnungen oder Fehlbeträge. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, eine Lösung zu finden. Und wenn es gar nicht anders geht, setzen wir alles daran, dass Ihre offenen Rechnungen mit Inkasso bezahlt werden.
Unser Anwalt für Forderungswesen und Inkassorecht darf bei Gericht Verfahren über Forderungen über € 25.000,- führen. Das darf ein Inkassobüro nicht. Wenn es zur Pfändung kommt brauchen Sie sowieso einen Anwalt. Und wenn es Widerstand gibt, dann hat unser Inkasso-Anwalt das juristische Wissen, um diesem erfolgreich zu begegnen.
In den meisten Fällen kosten Sie unsere Inkassodienste nichts, weil die Rechnung an den Schuldner geht. Ist für uns absehbar, dass Ihr Schuldner einfach nicht zahlen kann, dann raten wir Ihnen, nicht gleich ein Inkasso-Verfahren einzuleiten. Und falls wir in einem solchen Fall doch aktiv werden und können tatsächlich nicht inkassieren, dann bezahlen Sie einen Grundbetrag von € 75,00. Bezweifelt Ihr Schuldner die Forderung, dann wird es eine Handelssache und es gilt der freundliche Tarif des Inkasso-Anwalts.
Rechtsanwalt | € 199,00 | pro Stunde |
Dieser Tarif versteht sich exklusive Mehrwertsteuer und kann jährlich geändert werden. In manchen Fällen ist es praktisch, vorab einen festen Preis zu vereinbaren. Auch das ist bei Juust möglich. Wir berechnen daher auch keine Bearbeitungsgebühren. Unsere freundlichen Tarife